Was ist ein E-Label?
E-Label ist die gebräuchliche Bezeichnung für ein elektronisches Etikett, das durch das Scannen eines QR-Codes auf dem Smartphone oder einem anderen Gerät angezeigt wird. Wenn Sie die obligatorischen Nähwertangaben und Inhaltsstoffe Ihrer Weine und Spirituosen nicht auf Ihre Etiketten drucken wollen, können Sie stattdessen ein E-Label für Wein anlegen und einen QR-Code auf das Flaschenetikett drucken.
Ein E-Label beinhaltet zusätzliche Informationen zu einem Wein, Sekt oder Perlwein, die ab dem 08.12.2023 gegenüber Verbrauchern angegeben werden müssen. Diese Informationen können direkt auf das Weinetikett gedruckt werden oder mittels eines QR-Codes digital bereitgestellt werden. Verpflichtend sind eine Zutatenliste, eine Nähwerttabelle und bei Weinen, die nach Italien exportiert werden, Angaben zum Recycling.
Ab wann braucht man ein E-Label?
Für alle Produkte, die ab dem 08. Dezember 2023 in den Verkauf gelangen, benötigt man ein E-Label, sofern die entsprechenden neuen Pflichtangaben nicht auf das Weinetikett gedruckt werden sollen.
Was muss alles auf das Weinetikett bzw. auf das E-Label?
Pflichtangaben auf dem Weinetikett sind Weinname, Rebsorte, Alkoholgehalt, Füllmenge, Allergenhinweis (z.B. enthält Sulfite), die Abfüller- oder Herstellerangabe mit Ort und Postleitzahl. Ab dem 8.12.2023 kommt der Brennwert in Kilokalorien (kcal) und Kilojoule (kj) hinzu. Zusätzlich müssen eine Nährwerttabelle und eine Zutatenliste auf dem Etikett abgebildet werden. Diese können aber auch elektronisch auf einem E-Label vorgehalten werden und mittels eines QR-Codes, der auf das Weinetikett gedruckt wird, abgerufen werden.
Wie funktionieren die eLabels von WEIN: DIREKT?
Der Verbraucher nimmt die Flasche in die Hand und scannt den QR-Code auf dem Weinetikett mit seinem Smartphone. Es wird dann sofort das passende E-Label angezeigt.
Sind die QR-Codes für die E-Labels einfach zu drucken?
Ja! Sie laden den Code einfach herunter und senden ihn an Ihre Druckerei oder platzieren ihn auf Ihrer Rückenetikettvorlage. Beachten Sie bitte, dass der QR-Code mindestens 1 cm breit und hoch sein muss, damit er lesbar ist. Das sollten Sie auch Ihrer Druckerei mitteilen und den QR-Code auf dem Korrekturabzug vor Druckfreigabe testen.
Kann ich die Daten nicht einfach auf meine Webseite stellen?
Das ist nach der gängigen Interpretation der Verordnung nicht erlaubt, denn die Darstellung der E-Labels soll vollkommen werbefrei sein. Das heißt, Sie müssten auf Ihrer Webseite einen eigenen Bereich einrichten, der werbefrei ist und nicht auf Unterseiten Ihrer Webseite oder Ihres Online-Shops verlinkt. Eine wesentlich einfachere und kostengünstigere Möglichkeit bietet hier unsere E-Label-Plattform eLabels von WEIN: DIREKT.
Wie unterscheidet sich eLabels von WEIN: DIREKT von anderen E-Label-Anbietern?
eLabels von WEIN: DIREKT hat ein System entwickelt, das es Ihnen so einfach wie möglich macht, Ihre E-Labels zu erstellen und zu verwalten. Damit bietet das System unserer Meinung nach ein sehr gutes Nutzererlebnis, auch Usability genannt. Zudem stellt eLabels von WEIN: DIREKT zahlreiche Import-Möglichkeiten zur Verfügung. Die Details dazu werden wir regelmäßig auf unser Infoseite elabels.weindirekt.com veröffentlichen. Einen weiteren Fokus haben wir als Designagentur auf eine ästhetische, zeitlose Gestaltung der E-Labels für Ihre Weine gesetzt. Ein weiterer Pluspunkt ist unser faires Preismodell, bei dem wir für alle Betriebsgrößen passende Pakete definiert haben.
Was ist auf einem E-Label für Wein vorgeschrieben?
Das Produkt muss eindeutig mit Rebsorte oder Produktname zu identifizieren sein.
Die Inhaltsstoffe müssen als Liste aufgezählt werden, und zwar in der Reihenfolge der Menge von groß nach klein. Hier ein Beispiel:
Zutatenverzeichnis: Trauben, Saccharose, Fülldosage, Versanddosage, Säureregulatoren: Weinsäure, Stabilisatoren: Citronensäure, Carboxymethylcellulose, Antioxidantien: Sulfite.
Die Nährwerte können wie folgt angegeben werden: Brennwert je 100 ml: 332 kJ (78 kcal).
Der Brennwert muss aber auch dann auf das Weinetikett gedruckt werden, wenn ein E-Label für den Wein oder Sekt zum Einsatz kommt.
Die kompletten Nährwerte können dann auf dem E-Label abgebildet werden. Dabei reicht für Fette, Eiweiß und Salz der Satz: Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz. Kohlenhydrate und Zucker müssen jedoch detailliert angegeben werden.
Was darf sonst noch auf das E-Label?
Das Logo des Unternehmens und eine Flaschenaufnahme sind derzeit vorgesehen.
Weitere Infos, einschließlich Verpackungsinformationen und Recyclingfähigkeit, können aufgenommen werden. Recyclingangaben sind für Weine, die nach Italien verkauft werden nach unseren Informationen verpflichtend anzugeben.
Außerdem dürfen nach unserem Wissenstand Infos über verantwortungsvollen Konsum und Nachhaltigkeit erscheinen.
Wird ein E-Label auch bei nicht abgefülltem Wein benötigt?
Nein! Bei Fassweinen muss das Verzeichnis der Zutaten allerdings in den Begleitpapieren enthalten sein. Alle am Handel Beteiligten sollten sicherstellen, dass die Zutaten aktuell und korrekt sind.
Was empfehlen Sie technisch für E-Labels?
Die Nutzer sollten nicht erst eine Anwendung herunterladen müssen, um den QR-Code zu scannen. Bei modernen Smartphones oder Tablets ist ein solcher Code-Scanner meist in der Kamera integriert.
Das E-Label sollte sich dann mit einem einfachen Touch oder Klick ohne weitere Umwege öffnen lassen.
Das E-Label darf keine Marketingbotschaften oder Werbeinhalte transportieren. Es darf nur die vorgeschriebenen und erlaubten Informationen zum Wein enthalten.
Wie lange muss ein E-Label aktiv bleiben?
Die E-Labels müssen zugänglich bleiben, bis der Hersteller sicher ist, dass der Wein vollständig verbraucht ist und alle Flaschen entsorgt wurden. Denn auch, wenn ein bestimmtes Produkt nicht mehr vorrätig ist, könnten noch einige Flaschen des Weins im Umlauf sein (z.B. in Privathaushalten oder Restaurants). Wenn dann das E-Label bereits entfernt wurde, hätten die Verbraucher keinen Zugang zu den ursprünglich bereitgestellten Informationen mehr.
Welche Sprachen und Übersetzungen sind für ein E-Label notwendig?
Nach unserem Informationsstand reicht es, wenn die Angaben in der Landessprache vorgehalten werden, in dem der Wein erzeugt wurde. Es muss sich allerdings dabei um eine Amtssprache der EU handeln. Ein deutsches E-Label ist somit in allen Ländern der EU gültig. eLabels von WEIN: DIREKT werden dennoch in der Sprache des jeweiligen Nutzers ausgeliefert, um Ihren Kunden ein möglichst gutes Nutzererlebnis zu ermöglichen.
Welche Inhaltsstoffe müssen wie angegeben werden?
In welcher Reihenfolge müssen die Inhaltsstoffe der Weine auf einem E-Label angegeben werden?
Die Zutaten eines Weins müssen auf dem E-Label in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichts aufgeführt werden. Zutaten, die weniger als 2 % des Enderzeugnisses ausmachen, können in einer anderen Reihenfolge aufgeführt werden, jedoch nach den anderen Zutaten.
Was ist mit den Verarbeitungshilfsstoffen?
Verarbeitungshilfsstoffe werden vorübergehend bei der Herstellung eines Lebensmittels eingesetzt und anschließend wieder entfernt. Unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Spuren können aber im Enderzeugnis enthalten sein, sofern die Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind und sich technologisch nicht auf das Enderzeugnis auswirken.
Die Verarbeitungshilfsstoffe werden nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt. Eine Ausnahme bilden die Allergene, die immer anzugeben sind, wie etwa Milch und Ei in einer Konzentration von mehr als 0,25 mg/l. Schwefeldioxid und Sulfite sind in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l anzugeben.
Verarbeitungshilfsstoffe sind beispielsweise Stoffe der Entsäuerung, Aktivkohle, Aktivatoren für die alkoholische und die malolaktische Gärung, inaktivierte Hefen, Bakterien, Klärhilfsstoffe, Kontaktweinstein, Enzyme, Kupfersulfat und anderes. Einfacher gesagt, Verarbeitungshilfsstoffe sind alle Stoffe die zugelassen sind und keine Zutat sind. Die vollständige Liste findet sich in der EU-Verordnung 2019/934.
Gehören auch Anreicherungsstoffe auf das E-Label?
Die zur Anreicherung verwendeten Stoffe wie Saccharose oder konzentrierter Traubenmost gelten als Zutaten, wenn sie während des Produktionsprozesses zugesetzt werden und im Endprodukt vorhanden sind. Sie müssen daher im Verzeichnis der Zutaten eines E-Labels angegeben werden. Bei einer Anreicherung ist der Begriff „Saccharose“ anzugeben. Bei einer Anreicherung mit rektifiziertem Traubenmostkonzentrat oder konzentriertem Traubenmost wird der Begriff „konzentrierter Traubenmost“ eingefügt.
Wer entscheidet, ob Trauben oder Traubenmost in der Zutatenliste steht?
Diese Entscheidung treffen Sie als Produzent, also als Winzer, Kellerei oder Genossenschaft – nicht das Land oder das entsprechende Ministerium.
Was ist mit Allergenen und Stoffen, die Unverträglichkeiten auslösen?
Die Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis des E-Labels aufgeführt werden. Zudem müssen diese Stoffe und Erzeugnisse zusätzlich im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, z. B. durch die Schriftart, den Schriftstil (z. B. Fettdruck) oder die Hintergrundfarbe. Im Zutatenverzeichnis wird der Begriff „Sulfite“ verwendet. Auf dem Weinetikett muss weiterhin wie bisher der Begriff „Enthält Sulfite“ aufgedruckt werden. Soweit weitere allergene Stoffe (Behandlungsmittel auf Basis von Milch (Kasein) und Ei (Hühnereiweiß, Albumin, Lysozym) vorhanden sind, müssen diese ebenfalls angegeben werden, z.B. mit der Formulierung „Kann Spuren von Ei oder Milch enthalten“.
Was gilt für die Nährwerte auf den E-Labels für Weine?
Welche Toleranzen gelten hier?
Abweichungen der Werte einer Nährwerttabelle müssen innerhalb vorgeschriebener Toleranzen bleiben. Zu den spezifischen Toleranzen bei Nährwertangaben gibt es einen EU-Leitfaden der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der Leitfaden findet sich unter Eingabe der Begriffe „Europäische Kommission Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher Kontrolle der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Festlegung von Toleranzen für auf dem Etikett angegebene Nährwerte“ im Internet auf einer Vielzahl von Webseiten. Dieser Leitfaden empfiehlt Kontrollbehörden und Lebensmittelunternehmern Toleranzbereiche für die Nährwertangabe in denen bereits Messungenauigkeiten berücksichtigt sind. Nach diesem Leitfaden gilt für den Zuckergehalt und damit auch für den Gehalt an Kohlenhydraten bei Mengen unter 10 g pro 100 ml eine Toleranz von ± 2 g (das entspricht ± 20 g pro Liter). Bei Mengen zwischen 10 und 40 g pro 100 ml gibt es eine Toleranz von ± 20 Prozent.
Wie werden die Nährwerte für ein E-Label ermittelt?
Im Idealfall durch eine Analyse durch ein entsprechendes Labor. Ansonsten kann der Brennwert durch eine Formel berechnet werden. Hier ein Beispiel für eine Brennwertberechnung pro 100 ml:
Beispiel für eine Brennwertberechnung pro 100 ml / Ausgangswein 12,5 % vol vorhandener Alkohol, 8 g/l Glycerin, 17 g/l Restzucker und einer Gesamtsäure von 8 g/l
Alkohol: 12,5 % vol = 98,6 g/l : 10 = 9,86 g/100 ml / 9,86 x 29 = 286 kJ
Glycerin: 8 g/l : 10 = 0,8 g/100 ml / 0,8 x 10 = 8 kJ
Zucker: 17 g/l: 10 = 1,7 g/100 ml / 1,7 x 17 = 29 kJ
Gesamtsäure: 8 g/l: 10 = 0,8 g/100 ml / 0,8 x 13 = 10 kJ
Brennwert: = 333 kJ (80 kcal)
Ansonsten können für die Nährwerte auch Berechnungen auf der Basis von Durchschnittswerten angegeben werden.
Soviel zu den Themen rund um das E-Label. Sollten Sie weitere Infos benötigen oder unserem Ratgeber noch etwas hinzufügen oder ggf. korrigieren wollen, so freuen wir uns über ein Feedback über das Kontaktformular oder per E-Mail an: info@weindirekt.com